Veranstaltung "Personalfachkaufmann:frau IHK Freiburg" (Nr. AB31) wurde in den Warenkorb gelegt.
Personalfachkaufmann:frau IHK Freiburg
Anmeldung möglich
Beginn | Di., 18.06.2024, 18:00 - 21:15 Uhr |
Ende | Fr., 10.10.2025 |
Indiv. Terminangaben | Unterrichtszeiten: Dienstag, 18:00 - 21:15 Uhr Freitag, 18:00 - 21:15 Uhr Samstag, (ca. 1-2 pro Monat) 08:00 - 13:00 Uhr / 15:15 Uhr Prüfungstermine voraussichtlich: 29.10.2025 + 30.10.2025 |
Zielgruppe | Diese Weiterbildung richtet sich an aufstrebende, qualifizierte Fach- und Führungskräfte, die in der betrieblichen Personalarbeit tätig sind. |
Voraussetzungen | Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen. (3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben. (4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur betrieblichen Personalarbeit haben. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (AEVO) zu erbringen. Hinweis: Bei der Planung der Fortbildung sollten Teilnehmer:innen Zeit für selbstverantwortliches Lernen und Vertiefen der Inhalte ergänzend zum Unterricht einrechnen. ----------------------------------------------- Für die Lehrgangsdauer erhalten Teilnehmer:innen eine Lizenz für OFFICE 365 von Microsoft inklusive TEAMS. Alle in MS OFFICE enthaltenen Apps wie Word, Excel und Outlook sind kostenfrei nutzbar. ------------------------------------- Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen. (3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben. (4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur betrieblichen Personalarbeit haben. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (AEVO) zu erbringen. Es wird empfohlen, Ihre Zulassungsvoraussetzung vorab kostenlos bei der IHK Südlicher Oberrhein überprüfen zu lassen. https://www.ihk.de/freiburg/bildung/weiterbildung/2weiterbildungspruefungen/personalfachkaufmann |
Lernziel | Geprüfte Personalfachkaufleute übernehmen im Personalbereich von Unternehmen verschiedener Branchen verantwortungsvolle Aufgaben. Sie beraten zum Beispiel die Geschäftsführung in Fragen der strategischen Personalpolitik, sie gestalten u. a. die Bereiche Personalplanung und Personalmarketing und wirken maßgeblich an grundsätzlichen Personalentscheidungen mit. Personalfachkaufleute beherrschen die operativ-administrative Seite der Personalarbeit, übernehmen Projekte aus der Personal- und Organisationsentwicklung und zeichnen sich durch ein hohes Maß an Kommunikations- und Führungskompetenz aus. |
Kursort | Freiburg, Goethe-Institut |
Kosten | 3890,00 € |
Zusatzinfo | Gemäß § 4 Nr. 22a) UStG umsatzsteuerfrei) Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: - Bezahlung des Gesamtbetrags zu Lehrgangsbeginn, - Jahresraten / Jahresrechnung, - monatliche Ratenzahlung zzgl. ca. 260 € Literatur und Gesetzestexte (werden in Absprache mit den Dozent :innen von den Teilnehmer:innen selbst erworben). zzgl. Prüfungsgebühren Die IHK Südlicher Oberrhein erhebt eine Prüfungsgebühr. Informationen unter IHK Südlicher Oberrhein Für diese Weiterbildung kann Aufstiegs-BAföG beantragt werden, wodurch bis zu 75 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert werden können. Informationen dazu sind hier zu finden: Aufstiegs-Bafög |
Dauer | 16 Monate |
Kursnr. | 24AB31 |
Kursbeschreibung
0. Lern- und Arbeitsmethodik1. Personalarbeit organisieren und durchführen
2. Personalarbeit auf Basis rechtlicher Bestimmungen durchführen
3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
5. Situationsbezogenes Fachgespräch
Der Lehrgang umfasst 440 UE
Der berufs- und arbeitspädagogische Teil (AEVO) ist Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung.
Durch besondere Rechtsverordnung anerkannter Abschluss als "Geprüfte Personalfachkauffrau / Geprüfter Personalfachkaufmann IHK"
Bei entsprechender Teilnehmerzahl wird der AEVO innerhalb des Lehrgangs vergünstigt in verkürzter Form angeboten.
Sollte kein eigener AEVO-Lehrgang zustande kommen, muss ein separater Lehrgang gebucht werden.
Wenn der AEVO innerhalb des Lehrgangs absolviert wird, ist dieser ebenfalls über das Aufstiegs-BAföG förderfähig.
Sie haben weitere Fragen zu dieser Weiterbildung?
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Ricarda Dobler
0761 2026-512
ricarda.dobler@freiburg.ihk.de
Freiburg, Goethe-Institut
Wilhelmstr. 17
79098 Freiburg