Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Seminare,
Schulungen und Lehrgänge (nachfolgend: Lehrgänge) mit der
IHK Südlicher Oberrhein
Schnewlinstraße 11 – 13
79098 Freiburg
- nachfolgend: Veranstalterin -
ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers* bzw. Teilnehmers*
(nachfolgend: Teilnehmer) müssen schriftlich erfolgen.
* Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen und personenbezogenen Wörtern wird die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.
2. Anmeldung
2.1 Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
2.2 Bei schriftlicher Anmeldung füllt der Teilnehmer das dafür vorgesehene Anmeldeformular aus und sendet es per Post oder per E-Mail an die Veranstalterin.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt (Ausnahme: Vorgezogene Anmeldungen; z. B. Vorreservierungen von Teilnehmern aus vorangegangenen Lehrgängen) und schriftlich bestätigt. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn die Veranstalterin die Anmeldung schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.
2.3 Bei der Online-Anmeldung wählt der Teilnehmer auf der Homepage https://ihkakademie.com/ der Veranstalterin durch Anklicken das betreffende Lehrgangs- bzw. Seminarangebot aus.
Nach Auswahl eines entsprechenden Aus- oder Weiterbildungsangebots kann dieses nach Aufruf der Detailseite des Bildungsangebots in den Warenkorb gelegt werden. Das Einkaufswagensymbol in der Kopfleiste der Homepage zeigt die Anzahl der enthaltenen Bildungsangebote an. Durch Anklicken des Warenkorbsymbols öffnet sich der Warenkorb, in dem die ausgewählten Angebote sichtbar sind und ggf. wieder entfernt werden können (Papierkorb). Mit der Schaltfläche „Zur Kasse“ wird auf die nächste Seite weitergeleitet.
Im nächsten Schritt trägt der Teilnehmer die persönlichen Daten und die Zahlmethode ein. Eingabefehler können jederzeit durch erneutes Anklicken der entsprechenden Zeile und Löschen des eingegebenen Textes berichtigt werden.
Die Weiterleitung auf die nächste Seite erfolgt erst, wenn der Teilnehmer die Checkbox “Ich erkläre mich mit den AGB der IHK-Akademie Südlicher Oberrhein BgA einverstanden und habe die Datenschutzerklärung gelesen“ bestätigt.
Hier kann der Teilnehmer die Richtigkeit der Daten noch einmal überprüfen. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt erst durch das Betätigen des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“. Davor können Sie die Anmeldung jederzeit durch Schließen des Browserfensters abbrechen.
Der Teilnehmer erhält eine Sendebestätigung per E-Mail.
2.4 Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung, die dem Teilnehmer bzw. dem Auftraggeber im Regelfall drei Tage nach der Anmeldung zu einem Lehrgang zugeht, kommt der Vertrag über die Teilnahme am Lehrgang zustande.
2.5 Sollte eine Anmeldung durch den Teilnehmer so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung/Einladung zum Lehrgang gegenüber dem Teilnehmer in anderer geeigneter Weise bestätigt wird, der Teilnehmer die Leistung vorbehaltlos annimmt oder die Veranstalterin mit der Leistungsdurchführung beginnt. Insoweit stimmt der Teilnehmer der sofortigen Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen zu.
2.6 Wenn der Lehrgang auf eine externe Prüfung (z. B. vor einer Industrie- und Handelskammer) vorbereitet, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung vorab zu informieren, beim Teilnehmer. Die Anmeldung zum Lehrgang bei der Veranstalterin bedeutet grundsätzlich keine Anmeldung zur Prüfung bei der prüfenden Stelle. Die Entscheidungshoheit über die Zulassung zur Prüfung obliegt der jeweils prüfenden Stelle. Ob der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt nicht den Vertrag mit der Veranstalterin. Die Teilnahme am Lehrgang ist auch möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für eine externe Prüfung durch den Teilnehmer nicht erfüllt sind.
3. Lehrgangsbeschreibung und Änderungen des Lehrgangsangebots
3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Lehrgangs richten sich nach den aktuellen Lehrgangsbeschreibungen. Diese sind Bestandteil des Vertrags.
3.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Änderungen aus organisatorischen oder fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern diese den Kern des Lehrgangs bzw. das Lehrgangsziel nicht grundlegend verändern. Sie behält sich außerdem vor, nach entsprechender Ankündigung Unterrichtszeiten, Ort und Raum des angekündigten bzw. laufenden Lehrgangs zu ändern.
4. Absage von Lehrgängen
4.1 Die Veranstalterin behält sich die Absage von Lehrgängen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, vor. Gründe können z. B. sein: Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder höhere Gewalt.
4.2 Die Veranstalterin wird die Absage schriftlich an die in der Anmeldung genannten Adresse mitteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch fernmündlich erfolgen.
4.3 Sofern der Teilnehmer / Auftraggeber einverstanden ist, kann bei Absage eine Umbuchung auf einen anderen Lehrgang erfolgen. Kann der Teilnehmer / Auftraggeber nicht auf einen anderen von der Veranstalterin angebotenen Lehrgang ausweichen, werden die bereits bezahlten Lehrgangskosten erstattet.
4.4 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen.
5. Zahlungsverfahren und Zahlungsverzug
5.1 Der Teilnehmer hat die Kosten für die Leistungen der Veranstalterin unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Agentur für Arbeit) ohne Skontoabzug spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen (in der Regel 14 Tage nach Rechnungsdatum).
5.2 Liegen zum Lehrgangsbeginn nicht alle für die Rechnungsstellung erforderlichen Informationen vor (z. B. Formulare zur Prüfung der Förderfähigkeit, etc.) wird eine Rechnung an den Teilnehmer unter Annahme der Standardbedingungen erstellt (keine Förderung oder Preisnachlässe).
Je nach Lehrgangstyp sind folgende Zahlungsverfahren möglich:
Gesamtrechnung mit sofortiger Fälligkeit
Rechnung mit jährlichen Raten: erste Rate sofort fällig, weitere Raten jeweils zum 1.1. der
FolgejahreRechnung mit Monatsraten per SEPA-Lastschriftverfahren: Einzug laut dem der Rechnung beiliegenden Ratenzahlplan. Hierzu ist das SEPA-Lastschriftmandat durch den Rechnungsempfänger zu erteilen.
Hinweis: Das SEPA-Lastschriftmandat muss spätestens 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung vorliegen. Bei Einreichung nach diesem Zeitpunkt wird die versäumte Monatsrate im folgenden Monat lastgeschrieben. Eine Stundung oder Aufschiebung von Zahlungen ist nicht möglich.
Bei Online-Anmeldungen gilt das Lastschriftmandat mit dem Eintrag der IBAN durch den Teilnehmer in das Online-Formular als erteilt.
5.3 Die Veranstalterin hat die Ankündigungsfrist (Pre-Notificationsfrist) im Lastschriftverfahren auf drei Tage verkürzt.
5.4 Wenn ein Dritter die Zahlungsverpflichtung eines Teilnehmers mittels schriftlicher Kostenübernahmeerklärung übernimmt und die Zahlung durch den Dritten tatsächlich auch erfolgt, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers entsprechend auf seinen verbleibenden Finanzierungsanteil.
5.5 Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung auch nach zweimaliger erfolgloser Mahnung nicht nach, erfolgt der Lehrgangsausschluss. Die Forderung wird zum Einzug zum Inkasso übergeben. Das Recht der Veranstalterin, Schadensersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
6. Kündigung
6.1 Der Teilnehmer kann einen Lehrgang nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften kündigen. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs der Kündigungserklärung bei der Veranstalterin an.
6.2 Vor Beginn des Lehrgangs
6.2.1 Vollzeitlehrgang mit einer Dauer länger als 3 Monate:
Eine Kündigung bis 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist kostenfrei, danach werden 50% der Lehrgangskosten berechnet.
6.2.2 Lehrgang mit einer Dauer länger als 6 Monate:
Eine Kündigung bis 10 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn ist kostenfrei. Danach werden 3 Monatsraten berechnet.
6.2.3 Lehrgang mit mehreren Modulen:
Eine Kündigung bis 10 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn ist kostenfrei. Danach werden 50% der Kosten des entsprechenden Moduls berechnet.
6.2.4 Lehrgang mit einer Dauer von 6 Monaten bis 3 Tagen:
Eine Kündigung bis 10 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn ist kostenfrei. Danach werden 50% der Lehrgangskosten berechnet. Für Vollzeitlehrgänge länger als 3 Monate gilt 6.2.1 und nicht 6.2.4.
6.2.5 Seminare mit einer Dauer bis zu 3 Tagen:
Eine Kündigung bis 10 Kalendertage vor Seminarbeginn ist kostenfrei. Bei einer Kündigung bis 3 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Lehrgangskosten berechnet, danach wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.
6.2.6 Überbetriebliche Ausbildung:
Die Kündigung vor Beginn des Lehrgangs ist kostenfrei.
Die nachfolgende Tabelle dient lediglich der Veranschaulichung. Rechtsverbindlich ist die oben aufgeführte Textform.
Art des Lehrgangs:
Zeitpunkt der | Vollzeitlehrgang länger als | Lehrgang länger als | Lehrgänge mit | Lehrgänge mit Dauer von | Seminare bis zu 3 Tagen | Überbetriebliche Ausbildung |
Bis 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn | kostenfrei |
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Ab 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn | 50% der Lehrgangskosten |
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Bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn |
| kostenfrei | kostenfrei | kostenfrei | kostenfrei | kostenfrei |
Ab 10 Tage bis |
| 3 Monatsraten | 50% der Kosten des entsprechenden Moduls | 50% der Lehrgangskosten | 50% der Lehrgangskosten | kostenfrei |
Ab 3 Tage |
| 3 Monatsraten | 50% der Kosten des entsprechenden Moduls <o:p></o:p> | 50% der Lehrgangskosten | Volle | kostenfrei |
6.3 Nach Beginn des Lehrgangs
Alle Zeitspannen berechnen sich vom Beginn des Lehrgangs an (bei Späteinsteigern erfolgt die Berechnung ab Einstieg in den Lehrgang).
6.3.1 Vollzeitlehrgang mit einer Dauer länger als 3 Monate:
Eine Kündigung ist frühestens zu dem in der Anmeldebestätigung angegebenen Stichtag mit einer Frist vom 6 Wochen möglich.
6.3.2 Lehrgang mit einer Dauer länger als 6 Monate:
Eine Kündigung ist frühestens zum Ende der ersten 6 Monate mit einer Frist von 6 Wochen möglich.
Nach Ablauf der ersten 6 Monate kann frühestens zum Ende der nächsten 3 Monate mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden.
6.3.3 Lehrgang mit mehreren Modulen:
Eine Kündigung ist zum Ende des laufenden Moduls möglich.
6.3.4 Lehrgang mit einer Dauer von 6 Monaten bis 3 Tagen:
Eine Kündigung nach Beginn des Lehrgangs ist nicht möglich.
6.3.5 Seminare mit einer Dauer bis zu 3 Tagen:
Eine Kündigung nach Beginn des Seminars ist nicht möglich.
6.3.6 Überbetriebliche Ausbildung:
Bei Langzeitlehrgängen (Dauer ab 3 Monate) wird bei einer Kündigung der Anwesenheitszeitraum bis einschließlich des Monats, in dem die Kündigung eingeht, berechnet.
Bei Kurzzeitlehrgängen (Dauer bis zu 4 Wochen) ist eine Kündigung nach Beginn des Lehrgangs nicht möglich. Wird der Lehrgang nicht angetreten, so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 € in Rechnung gestellt.
Die nachfolgende Tabelle dient lediglich der Veranschaulichung. Rechtsverbindlich ist die oben aufgeführte Textform.
Art des Lehrgangs:
| Vollzeitlehrgang | Lehrgang | Lehrgang mit mehreren | Lehrgang mit Dauer von | Seminar bis zu | Überbetriebliche Ausbildung |
Kündigungsfrist: | Frühestens | Frühestens zum Ende der ersten 6 Monate und mit Frist von 6 Wochen | Zum Ende des aktuell | Nicht möglich | Nicht möglich | Langzeit |
|
| Nach Ablauf der ersten |
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| Kurzzeit |
6.4 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von diesen Regelungen unberührt. Als wichtiger Grund gilt beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine längere Krankheit. Der Nachweis eines wichtigen Grundes muss der Veranstalterin spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich zugehen. Andernfalls ist das Recht auf außerordentliche Kündigung verwirkt. Der Wegfall einer Förderung durch Dritte (z. B. Aufstiegs-BAföG, ESF-Fachkursförderung) stellt keinen wichtigen Grund dar.
6.5 Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt unberührt.
7. Förderung von Teilnehmern durch Dritte
7.1 Teilnehmern von öffentlich geförderten Maßnahmen wird ein Kündigungsrecht eingeräumt für den Fall, dass eine Förderung der Schulungskosten durch einen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Versorgungsamt, Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung) aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, nicht erfolgt. Ferner ist bei Nachweis einer Arbeitsaufnahme eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. Kosten entstehen den betreffenden Teilnehmern in beiden Fällen nicht.
7.2 Teilnehmer, deren Lehrgangskosten durch private Dritte (z. B. Arbeitgeber, Angehörige, andere Privatpersonen) übernommen werden, haben bei ordentlicher Kündigung durch die Dritten die Wahl, die restlichen Lehrgangskosten selbst zu tragen oder vom ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.
7.3 Macht der Teilnehmer falsche oder unvollständige Angaben zur Prüfung der Förderfähigkeit (z.B. ESF-Fachkursförderung), ist die Veranstalterin berechtigt, die hierdurch ausfallende Förderung dem Teilnehmer nachträglich zu berechnen. Ein Anspruch auf Förderung besteht generell nicht.
8. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen
Teilnehmer, die die vereinbarten Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen im Rahmen des gebuchten Lehrgangs ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz eines vom Teilnehmer versäumten Lehrgangstages oder Teilen hiervon.
9. Copyright und Urheberschutz / Fremde Datenträger und Software
9.1 Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien, gleich welcher Form, liegen bei der Veranstalterin bzw. beim Urheber. Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung der Veranstalterin ist grundsätzlich untersagt.
9.2 Die von der Veranstalterin zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte Software sowie sonstige sich auf deren Datenträgern befindliche Software darf weder kopiert, noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden.
9.3 Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Handlung, die die Sicherheit des Netzwerkes der Veranstalterin beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt. Ein Verstoß hiergegen kann zum Lehrgangsauschluss führen.
9.4 Es ist dem Teilnehmer untersagt, im Netzwerk der Veranstalterin eigene Computer, Datenträger oder Software zu verwenden sowie eigene Software auf Datenträger der Veranstalterin zu überspielen und/oder zu installieren. Ein Verstoß hiergegen kann zum Lehrgangsauschluss führen. Die Veranstalterin behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
9.5 Die Internetnutzung im Netzwerk der Veranstalterin ist nur zu Zwecken zulässig, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Unterrichtszielen und -inhalten stehen. Das Surfen im Internet unterliegt der Kontrolle und Überwachung gegen Missbrauch und unerlaubter Nutzung.
10. Datenerfassung - Datenschutz
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, die auf unserer Internetseite abgerufen werden können.
https://www.ihkakademie.com/datenschutz
11. Ausschluss des Teilnehmers aus wichtigem Grund
11.1 Die Veranstalterin ist berechtigt, einen Teilnehmer aus wichtigem Grund fristlos von der weiteren Teilnahme an dem Lehrgang auszuschließen.
11.2 Wichtige Gründe sind insbesondere die Störung der Abläufe der Lehrgänge der Veranstalterin, Nichtzahlung der Lehrgangskosten trotz Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung, sowie die Nichtbeachtung der Hausordnung.
12. Haftung
12.1 Die Teilnahme an Lehrgängen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr. Bei Unfällen sind die Teilnehmer von Veranstaltungen während des Aufenthalts in der IHK Südlicher Oberrhein im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) des Auftraggebers bzw. der IHK Südlicher Oberrhein versichert. Personen- und Sachschäden sind unverzüglich den Mitarbeitern der IHK Südlicher Oberrhein zu melden.
12.2 Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
12.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art des Lehrgangs vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus anderen der vorstehend genannten Rechtsgründen zwingend gehaftet wird.
12.4 Die Veranstalterin haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern an Online-Lern-Veranstaltungen. Sie ist nicht verpflichtet, die zwischen Teilnehmern ausgetauschten Daten auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und behält sich das Recht vor, strafbare und unerwünschte Inhalte zu jedem Zeitpunkt und ohne Rücksprache mit dem Verursacher nach eigenem Ermessen zu entfernen.
13. Schriftformerfordernis und Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
13.2 Änderungen in wichtigen Antragsdaten, insbesondere Name, Anschrift und Bankverbindung bei Lastschrift, sind der Veranstalterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Kosten, die durch eine unterlassene oder verspätete Mitteilung auf Seiten der Veranstalterin entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers
13.3 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der jeweilige Veranstaltungsort. Im Falle von Online-Lehrgängen oder -lehrgangsabschnitten beschränkt sich der Erfüllungsort auf die entsprechende E-Learning-Plattform der Veranstalterin. Die für die Nutzung der Online-Angebote erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen werden dem Teilnehmer vor Begin der Veranstaltung mitgeteilt. Sie sind von diesem vorzuhalten (z. B. Internet-Anschluss, PC mit entsprechender Leistungsfähigkeit, etc.).
13.4 Der Gerichtsstand ist Freiburg, der Sitz der Veranstalterin, soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 20.06.2024.
Informationen zum Widerruf für Verbraucher
Widerrufsrecht
Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IHK Südlicher Oberrhein, Schnewlinstraße 11 - 13, 79098 Freiburg, Telefon: 0781-9203-0, E-Mail: info@freiburg.ihk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.