Aufstiegs-BAföG

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmer/-innen, die eine IHK-Aufstiegsfortbildung absolvieren, vom Staat gefördert. Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss mind. 400 Unterrichtsstunden umfassen, rechtlich geregelt sein und über dem Niveau einer Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.

Die wichtigsten Informationen zum Aufstiegs-BAföG (seit 1. August 2020):

  • 50 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können als Zuschuss gefördert werden. Diese Förderung ist unabhängig vom Einkommen und Vermögensverhältnis. Es gibt keine Altersgrenze.
  • Für den restlichen Betrag kann ein Darlehen bei der KfW-Bank beantragt werden. Bei erfolgreichem Bestehen der IHK-Prüfung können auf Antrag 50 % des noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen werden.

Insgesamt können bis zu 75 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden!

Bei Vollzeit-Lehrgängen besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt zu beantragen. Der Beitrag zum Lebensunterhalt ist einkommens- und vermögensabhängig und besteht aus einer Zuschuss- und einer Darlehenskomponente. 

Antragstellung und weiterführende Informationen
Der Förderantrag wird bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt (Landratsamt). Die Angaben sind ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Umfassende Informationen und die Antragsbestimmungen zum Aufstiegs-BAföG sowie Informationen zu den zu erfüllenden, persönlichen Voraussetzungen erhalten Sie unter Persönliche Unterstützung vor Ort - BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de).

Bildungszeit

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Auch die IHK-Akademie Südlicher Oberrhein ist im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt.

Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Weitere Informationen und aktuelle Formulare finden Sie hier.

Förderprogramm Fachkurse (ESF-Plus)

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Fachkurse. Die Bezuschussung der Teilnahmegebühren von Kursen zur beruflichen Anpassungsfortbildung soll eine Kursteilnahme attraktiver machen. Insbesondere Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen stehen im Fokus dieses überbetrieblichen Förderangebots. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.

Ab 1. September 2023 folgende Lehrgangskosten sparen:
Bei entsprechenden Voraussetzungen können Teilnehmende über das „Förderprogramm Fachkurse“ 30 Prozent der Lehrgangskosten sparen.

Besonders attraktive Förderung für Teilnehmende ab 55 Jahren:
Teilnehmende, die vor Beginn oder während des Lehrgangs das 55. Lebensjahr vollendet haben oder vollenden, können einen Zuschuss von 70 Prozent erhalten.

Die berufliche Qualifizierung für Erwerbstätige ohne Berufsabschluss wird ebenfalls mit einem 70%igen Zuschuss unterstützt.

Wer wird gefördert?
Im Rahmen der Fachkursförderung können grundsätzlich nur Teilnehmende gefördert werden, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind bzw. ihren Unternehmenssitz in Baden-Württemberg haben und einer der folgenden Gruppen zugehören:

  • Beschäftigte aus Unternehmen
  • Unternehmer
  • Freiberufler
  • Existenzgründer
  • Gründungswillige
  • Wiedereinsteiger

Teilnehmende können die ESF-Plus-Förderung mehrfach beantragen, wenn mehrere förderfähige Fachkurse absolviert werden.

Wer wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Beschäftigte von Transfergesellschaften, Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen sowie Städten und Gemeinden (Ausnahme: Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).

Fachkursförderung an der IHK-Akademie Südlicher Oberrhein
An der IHK-Akademie Südlicher Oberrhein können Teilnehmende für verschiedene Seminare und Zertifikatslehrgänge eine Fachkursförderung beantragen. Ob ein Lehrgang gefördert wird, erfahren SIe in der Kursbeschreibung unter "Kostendetails" auf unserer Internetseite.

Vor Lehrgangsbeginn erhalten unsere Teilnehmenden den Antrag für das Förderprogramm Fachkurse. Falls die Förderbestimmungen erfüllt werden, reduzieren wir den Rechnungsbetrag um den Förderbetrag (30 oder 70 Prozent).
Kostenfreie Beratung und Informationsmaterial gibt es bei unserem Kunden-Service, Telefon 0781 9203-0, E-Mail info@freiburg.ihk.de.

Wichtige Hinweise
Mit dem Antrag auf Fachkursförderung stimmen Sie der Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke des Monitorings und der Evaluation sowie der Weitergabe dieser Daten an verschiedene, mit der ESF-Plus-Förderung befasste Stellen zu.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.

Die Angaben sind ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die vollständigen Förderbestimmungen sind einzusehen unter www.esf-bw.de.